Schutzbereich
Schutzbereich, früher Rayon [rεˈjɔ̃, französisch],
ein Gebiet, in dem auf besondere Anordnung der zuständigen Bundesbehörde nach Anhörung der betroffenen Landesregierung die Benutzung von Grundstücken zugunsten der Landesverteidigung beschränkt ist. Die Erklärung zum Schutzbereich erfolgt als Verwaltungsakt (Allgemeinverfügung) auf der Grundlage des Schutzbereichsgesetzes vom 7. 12. 1956 (mit späteren Änderungen); sie ist nur zulässig, wenn die
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