Schussverletzung

Schussverletzung, durch Projektile von Feuerwaffen hervorgerufene, ihrer Charakteristik nach zu den stumpfen Verletzungen gerechnete Wunde. Der Schweregrad hängt von Energie (Ladung, Entfernung) des Projektils, Kaliber, Geschossart und Form des Auftreffens ab. Beim Aufschlag mit geringer Energie kommt es zum Prellschuss (ohne Eindringen) mit Quetschung und Bluterguss oder an Rippen

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.