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Schuldenbremse

Historisches Finanzpaket im März 2023

Im März 2025 stimmten Bundestag und Bundesrat jeweils mit Zweidrittelmehrheit für eine grundgesetzlich verankerte und unbegrenzte Ausnahme von der Schuldenbremse im Bereich der nationalen Sicherheit. Voraussetzung hierfür ist, dass die Ausgaben ein Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) übersteigen und einen der folgenden Bereiche betreffen: Bundeswehr, Zivil- und Bevölkerungsschutz, Nachrichtendienste, Cybersicherheit, Hilfen

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