Strafrecht und Rechtsphilosophie
Wenn eine Person einer anderen Person Schaden zufügt, zum Beispiel durch einen Diebstahl, macht sie sich schuldig. Für diese Handlung trägt sie auch die Verantwortung und kann dafür bestraft werden.
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Mitwirkende
Britta Weimer-Kuschnigg, Janina Schmiedel
Quellenangabe