Schiedsgerichtsbarkeit (Völkerrecht)

Schiedsgerichtsbarkeit, Völkerrecht: internationale Schiedsgerichtsbarkeit,

die friedliche Beilegung von Streitigkeiten zwischen Staaten durch von den Streitteilen berufene Richter in einem besonderen Verfahren (oft Arbitration genannt) und aufgrund der Achtung vor dem Recht. Die Behandlung und Entscheidung eines Streitfalles durch ein internationales Schiedsgericht setzt stets voraus, dass die beteiligten Staaten sich allgemein oder für den

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