Saisonschlussverkauf
Saisonschlussverkauf [zεˈzɔŋ-],
gewerbsmäßiger Verkauf von Waren zu herabgesetzten Preisen am Ende einer längeren, wiederkehrenden Verkaufsperiode. Seit der Neufassung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) vom 3. Juli 2004 (zuletzt geändert: 17. 2. 2016), nach dem Preisnachlässe nunmehr unbeschränkt zulässig sind, sind Saisonschlussverkäufe vom Handel beliebig durchführbar, nicht mehr nur wie zuvor
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