Sachbeschädigung

Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel

Auch § 305a StGB ermöglicht eine strengere Bestrafung als bei einer einfachen Sachbeschädigung. Der Paragraf regelt die vollständige oder teilweise Zerstörung wichtiger öffentlicher Arbeitsmittel. Im Gesetz geht es dabei z. B. um fremde technische Arbeitsmittel von bedeutendem Wert, die für die Errichtung einer öffentlichen Anlage von wesentlicher Bedeutung sind. Die

Mitwirkende

Ralph Zade

Quellenangabe

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