Sachbeschädigung

Computersabotage

Wegen Computersabotage macht sich strafbar, wer einen Datenverarbeitungsvorgang, der für einen anderen von wesentlicher Bedeutung ist, durch verschiedene Handlungsweisen stört. Diese Handlungsweisen sind in § 303b StGB aufgezählt. Strafschärfend wirkt es sich aus, wenn ein Betrieb, ein Unternehmen oder eine Behörde geschädigt wird. Ist das der Fall, kommt unter bestimmten

Mitwirkende

Ralph Zade

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.