Ruf (Hochschulwesen)
Ruf, Hochschulwesen:
Berufung eines Hochschullehrers auf eine Planstelle (Lehrstuhl) durch den Kultusminister des Bundeslandes aufgrund eines durch öffentliche Ausschreibung erstellten, meist drei Namen enthaltenden Berufungsvorschlags der Fakultät (Fachbereich). Der Minister kann bei Neueinrichtung eines Lehrstuhls eine Berufung auch ohne dieses Verfahren vornehmen. (Professor)
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