Rentenschuld
Rentenschuld, besondere Form der Grundschuld, bei der zu regelmäßig wiederkehrenden Terminen eine bestimmte Geldsumme aus dem Grundstück zu zahlen ist (§ 1199 BGB). Für die geschuldeten Geldsummen haftet das Grundstück. Für jede Rentenschuld ist eine Summe zu bestimmen, durch deren Zahlung der Eigentümer die Rente ablösen kann (Ablösungssumme). Die
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