Reichskammergericht

Reichskammergericht, das 1495 auf dem Reichstag zu Worms errichtete oberste Gericht des Deutschen Reichs, Nachfolger des kaiserlichen Kammergerichts, von dem es sich durch festen Sitz (seit 1527 Speyer, 1693–1806 Wetzlar), die reichsrechtliche Grundlage, den ständigen, vom Kaiser ernannten Kammerrichter und die meist von den Reichsständen ernannten 16 ständigen Beisitzer

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.