Rechtshandlung (Europarecht)
Rechtshandlung, im Recht im weiteren Sinn jedes Handeln, an das die Rechtsordnung eine Rechtsfolge knüpft. Häufig wird der Begriff einengend so verstanden, dass er nur mit der Rechtsordnung im Einklang stehende Handlungen umfasst und somit unerlaubte Handlungen und Forderungsverletzungen nicht betrifft. Weiterhin werden oft Rechtsgeschäfte ausgeschieden, da es dafür
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