Realunion

Realunion, Staatenverbindung, in der zwei völker- und staatsrechtlich selbstständige Staaten nicht nur personell durch die Gemeinsamkeit des Staatsoberhaupts (Personalunion), sondern auch verfassungsrechtlich durch die Gemeinsamkeit leitender Institutionen dauerhaft verbunden sind.

Beispiel: Schweden-Norwegen 1814–1905.

Quellenangabe

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