Provinzialstände (Preußen)

Provinzialstände, in Preußen 1823/24 geschaffene, aus gewählten Abgeordneten der Stände (Ritterschaft, Städte, Landgemeinden) bestehende Vertretung einer Provinz, beratendes Organ, beschlussfassend nur in Angelegenheiten der Selbstverwaltung. Nach 1875 wurden die Provinzialstände durch die Provinziallandtage (Provinz) ersetzt.

Quellenangabe

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