Progressionsvorbehalt (Steuerrecht)
Progressionsvorbehalt, Regelung im Steuerrecht, dass Einkommensteile, die steuerfrei sind, bei der Bemessung des Steuersatzes berücksichtigt werden, der auf das übrige (steuerpflichtige) Einkommen angewendet wird: Bei einem progressiven Steuertarif steigt die durchschnittliche Steuerbelastung mit zunehmender Höhe der Steuerbemessungsgrundlage (des Einkommens). Durch den Progressionsvorbehalt wird nun sichergestellt, dass im Vergleich zweier
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