Konsultorenkollegium (katholisches Kirchenrecht)

Konsultorenkollegium, katholisches Kirchenrecht:

das vom Bischof aus Mitgliedern des Priesterrats bestellte Beratungsorgan des Bischofs, das nach allgemeinem Recht auch die früher dem Domkapitel zustehenden Rechte bei Vakanz des Bistums hat (c. 502 CIC). In der deutschen katholischen Kirche nimmt das Domkapitel die Aufgabe des Konsultorenkollegiums wahr.

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