Pflegekind
Pflegekind, Kind (oder Jugendlicher), das sich für dauernd oder regelmäßig für einen Teil des Tages in einer Familie (Familienpflege) zu fremder Betreuung und Erziehung befindet. Es wird zwischen Vollzeitpflege (§ 33 SGB VIII) und Tagespflege (§ 23 SGB VIII) unterschieden. Grundsätzlich ist vor der Aufnahme eines Pflegekinds die Erlaubnis
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