Personengesellschaft
Personengesellschaft, früher auch Personalgesellschaft,
zusammenfassende Bezeichnung besonders für die OHG, die KG, die BGB-Gesellschaft und die Partnerschaftsgesellschaft; Gegensatz: Kapitalgesellschaft. Der Unterbegriff Personenhandelsgesellschaft umfasst die OHG und die KG (auch die GmbH & Co.). Bei Personengesellschaften ist die Person des Gesellschafters und zunächst nicht sein Kapitalanteil maßgebend (wenngleich vertraglich häufig modifiziert). So erfolgt die
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