Informationen, die sich auf eine identifizierbare Person beziehen, sind solche, die der Person direkt oder indirekt zugeordnet werden können, z. B. die Nummer des Kfz-Kennzeichens eines von ihr als Halter angemeldeten Autos. Dabei ist es nicht erforderlich, dass diese Zuordnung der allgemeinen Öffentlichkeit möglich ist. Art. 4 Nr. 1 DSGVO führt näher
Mitwirkende
Ralph Zade
Quellenangabe
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