Pensionsgeschäft

Pensionsgeschäft [auch paŋˈzi̭oːn-],

Geschäft, bei dem ein Besitzer von Vermögensgegenständen (Pensionsgeber) diese an einen Dritten (Pensionsnehmer) zu einem im Voraus festgelegten Preis und Termin verkauft (»in Pension gibt«) mit der Absprache, dass er sie zu einem bestimmten oder einem vom Pensionsnehmer festzulegenden späteren Zeitpunkt zurückkaufen muss (echte Pensionsgeschäfte) oder zurückkaufen kann (unechte

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