Parteibetrieb

Parteibetrieb, Ausgestaltung des Zivilprozesses, die im Gegensatz zum Amtsbetrieb Beginn und Durchführung des Prozesses den Parteien überlässt. Die Zivilprozessordnung schafft ein Mischsystem, in dem das Ingangsetzen durch die Parteien, das Inganghalten durch das Gericht betrieben wird.

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