Partei (Recht)
Partei [mittelhochdeutsch partīe »Abteilung«, zu lateinisch pars, partis »Teil«, »Anteil«], Recht:
im materiellen Recht (z. B. im BGB) die jeweiligen Partner eines Vertrages (Vertragsparteien); im Verfahrensrecht (Zivilprozessrecht) die Person, die vor Gericht für sich Rechtsschutz verlangt (je nach Verfahrensart z. B. Kläger, Antragsteller) oder gegen die der Rechtsschutz begehrt wird (z. B. Beklagter, Antragsgegner). Als Prozessvoraussetzungen erforderlich sind v. a. die
Quellenangabe
Kostenlos testen
redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte
altersgerecht aufbereitet im Schullexikon
monatlich kündbar