Parlamentarisches Kontrollgremium
Parlamentarisches Kontrollgremium, ein vom Bundestag aus dem Kreis seiner Mitglieder gewähltes Gremium, das mindestens einmal im Vierteljahr zusammentritt (Art. 45d Grundgesetz, Kontrollgremiumgesetz vom 29.7.2009). Es kontrolliert die nachrichtendienstlichen Tätigkeiten der Bundesregierung (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst) und bestellt die Mitglieder der G-10-Kommission, die mit der Kontrolle der nachrichtendienstlichen
Informationen zum Artikel
Quellenangabe