Nämlichkeitssicherung
Nämlichkeitssicherung, Zollmaßnahmen nach Artikel 72 Zollkodex zur eindeutigen Wiedererkennung (v. a. hinsichtlich Menge, Gattung, Beschaffenheit) und zur Verhinderung von Vertauschungen von Waren; besonders wichtig für die vorläufigen Zollverfahren (Waren gehen noch nicht in den freien Verkehr über). Die Nämlichkeitsmittel dafür sind in der Regel der Zollverschluss, Siegel, Stempel
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