Regelungen zum inneren Notstand
Beim inneren Notstand geht es um schwere Gefahren, die im Inland entstehen und den Staat oder die demokratische Ordnung bedrohen, z. B. Aufstände. Zunächst ist dafür das betroffene Bundesland zuständig. Es kann auch Hilfe von der Polizei anderer Bundesländer anfordern. Reicht das nicht aus, kann die Bundesregierung stärker eingreifen und
Quellenangabe