Niemandsland (Völkerrecht)
Niemandsland, Völkerrecht:
Landgebiet, das zum Staatsgebiet keines Staates gehört (Terra nullius); im allgemeinen Sprachgebrauch auch unbesiedelter Grenzstreifen; Gebiet zwischen zwei Fronten.
Quellenangabe
Niemandsland, Völkerrecht:
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