Namensaktie
Namens|akti|e, auf den Namen einer bestimmten natürlichen oder juristischen Person ausgestellte Aktienurkunde, die im Gegensatz zur Inhaberaktie (Inhaberpapier) kraft Gesetzes Orderpapier ist (§ 68 Absatz 1 Aktiengesetz). Die Namensaktie wird wie alle Orderpapiere durch Abtretung oder durch Indossament, jeweils mit Übereignung der Urkunde, übertragen. Die Übertragung der Namensaktie
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