Gesetzliche Regelungen
Im Gegensatz zu Medikamenten zählen NEM zu den Lebensmitteln. Deshalb müssen sie keine aufwändigen Studien und Tests durchlaufen, bevor sie auf den Markt kommen. In Deutschland verkaufte Produkte unterliegen dem deutschen Lebensmittelrecht, sie müssen beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit angemeldet werden. Sie sind außerdem frei verkäuflich, d. h. sie
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Mitwirkende
Dr. Gudrun Hoffmann
Quellenangabe