N. N.
N. N., Abkürzung, die einen (unbekannten) Namen ersetzen soll, vermutlich aus der im römischen Recht üblichen Abkürzung für Numerius Negidius (fiktiver Name des Beklagten in prozessrechtlichen Beispielen); andere Deutungen: nomen nullum (kein Name), non(dum) nominatus (noch nicht benannt), nomen nescio (den Namen weiß ich nicht), nomen nominandum (ein
Quellenangabe
Kostenlos testen
redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte
altersgerecht aufbereitet im Schullexikon
monatlich kündbar