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N. N.

N. N., Abkürzung, die einen (unbekannten) Namen ersetzen soll, vermutlich aus der im römischen Recht üblichen Abkürzung für Numerius Negidius (fiktiver Name des Beklagten in prozessrechtlichen Beispielen); andere Deutungen: nomen nullum (kein Name), non(dum) nominatus (noch nicht benannt), nomen nescio (den Namen weiß ich nicht), nomen nominandum (ein

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