Munt
Munt [althochdeutsch »Schutz«, »Vormundschaft«] die, -, Mundschaft, latinisiert Mundium,
noch nicht endgültig geklärter Begriff des älteren Rechts, der ein personenrechtliches Schutz- und Herrschaftsverhältnis umschreibt, das inhaltlich zum Teil stark differenzierend die »Mundialfälle« prägte: 1) Vatermunt; umfassende Fürsorge- und Herrschaftsgewalt über das Kind; 2) Vormundschaft; der Vatermunt nachgebildete, aber inhaltlich beschränkte und kontrollierte Gewalt über das Mündel; endete im Gegensatz
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