mittelbare Täterschaft
mittelbare Täterschaft, die nicht eigenhändige Verwirklichung eines Straftatbestandes durch einen anderen (Tatmittler, »Werkzeug«), der das Delikt nach Plan und Willen des mittelbaren Täters (der die »Tatherrschaft« hat) ausführt. Der Tatmittler handelt in der Regel (z. B. bei Irrtum, fehlender Einsichtsfähigkeit, Nötigung) selbst nicht vorsätzlich oder schuldhaft und ist dann
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