Migrationshintergrund

In Deutschland hat ein Mensch einen Migrationshintergrund, wenn er selbst oder mindestens ein Elternteil nicht mit deutscher Staatsangehörigkeit geboren wurde.

Zur Gruppe der Personen mit Migrationshintergrund zählen nach dieser Definition Ausländerinnen und Ausländer, Eingebürgerte, (Spät-)Aussiedlerinnen und (Spät-)Aussiedler sowie Nachkommen dieser Gruppen, die selbst als Deutsche geboren wurden. Die Vertriebenen des Zweiten Weltkriegs bilden eine Ausnahme: Sie und ihre Nachkommen werden nicht dazugerechnet.

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