Mendelsche Regeln
Als Mendelsche Regeln werden die von Gregor Mendel zuerst erkannten drei Grundregeln bezeichnet, die die Weitergabe der Erbanlagen beschreiben.
Uniformitätsregel: Kreuzt man reinerbige (homozygote) Individuen (P-Generation) miteinander, die sich nur in einem einzigen Merkmal bzw. in einem Gen unterscheiden, so sind deren Nachkommen (F1-Generation) untereinander alle gleich (uniform), d. h. für das betreffende Gen mischerbig (heterozygot). War das Merkmal dominant, bestimmt es die äußere Erscheinung, den Phänotyp. Wenn die Nachkommen der F1-Generation im Phänotyp zu gleichen Teilen beiden Eltern ähnlich sehen (z. B. Mischfarbe), liegt ein intermediärer Erbgang vor.
Spaltungsregel: Werden mischerbige Individuen der F1-Generation untereinander gekreuzt, so sind ihre Nachkommen (F2-Generation) nicht alle gleich, sondern es treten neben heterozygoten auch reinerbige Individuen auf. Beim intermediären Erbgang sind 50 % reinerbig (je 25 % entsprechen den beiden Eltern der Generation P) und 50 % mischerbig (entsprechen der F1-Generation).
Gesetz der freien Kombinierbarkeit der Gene: Werden Individuen miteinander gekreuzt, die sich in mehr als einem Gen voneinander unterscheiden, gilt für jedes einzelne Gen- oder Merkmalspaar die Uniformitäts- und die Spaltungsregel. Die freie Kombinierbarkeit gilt jedoch nur für Genpaare, die auf verschiedenen Chromosomen liegen. Die auf denselben Chromosomen lokalisierten Gene sind zu sogenannten Kopplungsgruppen zusammengefasst, die sich im Kreuzungsexperiment wie ein einziges Gen verhalten.
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