Mehrbedarfszuschläge
Mehrbedarfszuschläge, Leistung der Sozialhilfe, die besondere Bedarfssituationen der Sozialhilfeempfänger abdecken soll und zusätzlich zum Regelsatz gewährt wird.
Mehrbedarfszuschläge werden in unterschiedlicher Höhe gewährt (§ 30 SGB XII). Anspruch auf Mehrbedarfszuschläge haben Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben oder unter 65 Jahren und erwerbsgemindert sind und einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen G besitzen, sowie werdende Mütter nach der 12. Schwangerschaftswoche in Höhe von 17 % des maßgebenden
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