Lokaltermin
Lokaltermin, Ortstermin, gerichtlicher Termin außerhalb der Gerichtsstelle (z. B. nach § 219 ZPO) an anderen Orten des Gerichtsbezirks, ausnahmsweise auch in einem anderen Bezirk (§ 166 GVG). Lokaltermine finden statt v. a. zur Einnahme des Augenscheins, zur Vernehmung einer am Erscheinen am Sitz des Gerichts verhinderten Person und allgemein
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