Leibgedinge
Leibgedinge, Leibzucht,
1) Altenteil; 2) mittelalterliches deutsches Rechtsinstitut, demzufolge dem Berechtigten Besitz und Nutzung an Liegenschaften (auch an einzelnen Räumen) auf Lebzeit zustanden. Es diente insbesondere der Versorgung des überlebenden Gatten, meist der Witwe.
Quellenangabe