Legitimität (Staatsrecht)

Legitimität, Staatsrecht und Politikwissenschaft:

die Rechtfertigung des Staates, seiner Herrschaftsgewalt und seiner Handlungen durch Wertvorstellungen und Grundsätze, im Unterschied zur formellen Gesetzmäßigkeit (Legalität) oder rein faktischen Machtausübung. Das Bedürfnis nach Legitimität ist jeder staatlichen Herrschaft eigen, will sie nicht auf ein Mindestmaß an Zustimmung der beherrschten Menschen verzichten. Die Vorstellungen politischer Legitimität sind

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