Legitimation

Legitimation die, -/-en,

Beglaubigung, Anerkennung, Nachweis der Berechtigung zu einer Handlung, Ausweis über die Person des Inhabers, z. B. Pass, Personalausweis. – Im Familienrecht erlangte ein nicht eheliches Kind bis zur Neuregelung des Kindschaftsrechts (in Kraft ab 1. 7. 1998) außer durch Adoption durch Legitimation die Rechtsstellung eines ehelichen, und zwar entweder kraft Gesetzes durch

Quellenangabe

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