Legisaktionenverfahren (römisches Recht)
Legisaktionenverfahren [zu lateinisch lex, legis »Gesetz«], römisches Recht:
(bis ins 2. Jahrhundert v. Chr.) der Vorläufer des Formularprozesses: Das Legisaktionenverfahren war nur für Durchsetzung der Arten von Ansprüchen zulässig, für die eine (nur dem römischen Vollbürger zugängliche) feierliche Klageformel (»legis actio«) existierte.
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