Konvaleszenz (Recht)
Konvaleszenz [zu lateinisch convalescere »zu Kräften kommen«, »erstarken«] die, -, Recht:
das Gültigwerden (schwebend) unwirksamer Rechtsgeschäfte durch Wegfall des Hindernisses oder Eintritt bestimmter Ereignisse, die der Gültigkeit entgegenstanden. So wird z. B. die Verfügung, die ein Nichtberechtigter über einen Gegenstand getroffen hat, wirksam, wenn er den Gegenstand der Verfügung später (etwa durch Erbfall) erwirbt.
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