Konsistorium (evangelische Kirchen)

Konsistorium [lateinisch »Versammlungsort«, von consisto »zusammenkommen«] das, -s/...ri|en, evangelische Kirchen:

nach der Reformation geschaffene Behörde der Landesherren, zusammengesetzt aus Juristen und Theologen unter Leitung eines Juristen. Zu ihren Aufgaben gehörte v. a. die verwaltungsmäßige Aufsicht über die Kirchengemeinden und Pfarrer sowie die geistliche Gerichtsbarkeit bei Amtsverfehlungen der Pfarrer. Seit dem 19. Jahrhundert, vollständig nach der Aufhebung des landesherrlichen Kirchenregiments nach

Quellenangabe

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