klaglos stellen

klaglos stellen, Verhalten des Beklagten, mit dem er einer rechtshängigen Klage den Boden entzieht, indem er den Kläger befriedigt, aufrechnet oder den Klageanspruch auf sonstige Weise zum Erlöschen bringt. Die Klaglosstellung führt zur Erledigung der Hauptsache.

Quellenangabe

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