Begehung durch eine Person, die eine bestimmte Stellung innehat
In einigen Fällen ist der Grund für eine erhöhte Strafandrohung der, dass die Täterin oder der Täter eine besondere Vertrauensstellung hat. Die Verletzung der Pflichten, die diese Stellung mit sich bringt, sieht das Gesetz als strafschärfend an.
Mitwirkende
Ralph Zade
Quellenangabe
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