Justizverwaltung
Justizverwaltung, Verwaltungstätigkeit der Gerichte und sonstiger Justizbehörden, soweit sie nicht Aufgaben der eigentlichen Rechtsprechung und Rechtspflege wahrnimmt, z. B. Sorge für den Personal- und Sachbedarf der Rechtspflege, Dienstaufsicht über deren Organe, Durchführung des Strafvollzugs. Ein Einfluss auf die Recht sprechende Tätigkeit der Gerichte kommt der Justizverwaltung nicht zu. Oft
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