Jugendarbeitsschutzgesetz

Das Jugendarbeitsschutzgesetz, offiziell Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend (JArbSchG), berücksichtigt die besondere Schutzbedürftigkeit von Kindern und Jugendlichen in der Arbeitswelt.

Das Jugendarbeitsschutzgesetz will Kinder und Jugendliche vor Überlastung schützen. Die Beschäftigung von Kindern ist deshalb grundsätzlich verboten. Als Kind gilt in diesem Zusammenhang, wer noch nicht 15 Jahre alt ist. Als Jugendliche werden alle Personen angesehen, die 15 Jahre, aber noch nicht 18 Jahre alt sind. Für Jugendliche, die noch

Mitwirkende

Claudia Weingartner

Quellenangabe

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