Der IS ist in Deutschland nach dem Vereinsgesetz verboten (seit 2014). Damit ist das Zeigen seiner Symbole und seiner Flagge strafbar. Er wird außerdem als terroristische Vereinigung im Sinne von § 129a und § 129b Strafgesetzbuch eingestuft. Dadurch ist u. a. die Mitgliedschaft strafbar. Gegen zahlreiche IS-Mitglieder, die aus Deutschland
Mitwirkende
Ralph Zade
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