Rechtliche Einordnung des IS und seiner Taten in Deutschland
Der IS ist in Deutschland nach dem Vereinsgesetz verboten (seit 2014). Damit ist das Zeigen seiner Symbole und seiner Flagge strafbar. Er wird außerdem als terroristische Vereinigung im Sinne von § 129a und § 129b Strafgesetzbuch eingestuft. Dadurch ist u. a. die Mitgliedschaft strafbar. Gegen zahlreiche IS-Mitglieder, die aus Deutschland
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Mitwirkende
Ralph Zade
Quellenangabe