Islamischer Staat (Terrororganisation)

Rechtliche Einordnung des IS und seiner Taten in Deutschland

Der IS ist in Deutschland nach dem Vereinsgesetz verboten (seit 2014). Damit ist das Zeigen seiner Symbole und seiner Flagge strafbar. Er wird außerdem als terroristische Vereinigung im Sinne von § 129a und § 129b Strafgesetzbuch eingestuft. Dadurch ist u. a. die Mitgliedschaft strafbar. Gegen zahlreiche IS-Mitglieder, die aus Deutschland

Mitwirkende

Ralph Zade

Quellenangabe

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