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innere Verwaltung

innere Verwaltung, die Behörden und Verwaltungsträger, die im Bund und in den Ländern zum Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern gehören, zur Abgrenzung von den »Sonderverwaltungen« (Finanz-, Sozial-, Kultusverwaltung u. a.) auch als »allgemeine innere Verwaltung« bezeichnet. Entsprechend der klassischen Ressorteinteilung in Inneres, Äußeres, Justiz, Finanzen, Krieg war die innere

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