Infektionsschutzgesetz
Infektionsschutzgesetz, Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen.
Das Infektionsschutzgesetz trat 2001 in Kraft und löste bis dahin bestehende Rechtsvorschriften, wie das Bundes-Seuchengesetz, ab. Das Infektionsschutzgesetz hat zum Zweck, der Übertagung von Krankheiten beim Menschen vorzubeugen und eine weitere Verbreitung zu verhindern.
Bedeutende Änderungen des Infektionsschutzgesetzes
Quellenangabe
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