Idjtihad (Islam)
Idjtihad [-dʒ-; arabisch »stetige Bemühung«] der, -, Islam:
das juristisch-theologische Privileg zur individuellen Meinungsbildung in Rechtsfragen, die nicht im Koran und im Hadith geklärt sind (im Gegensatz zur kollektiven Übereinstimmung, Idjma). Über die Voraussetzungen zur Ausübung des Idjtihad (z. B. umfassende Gelehrsamkeit, Geduld und Ausdauer) gibt es verschiedene Auffassungen. Nur wenige Gelehrte (Mudjtahid) sind zum Idjtihad befähigt
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