höchstpersönliche Rechte
höchstpersönliche Rechte, an eine bestimmte Person gebundene Rechte, die wegen ihres besonderen Charakters im Grundsatz weder übertragbar noch vererblich sind. Zu den höchstpersönlichen Rechten gehören das allgemeine Persönlichkeitsrecht, Unterhaltsansprüche sowie Mitgliedschaftsrechte bei Vereinen.
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